Jugendstrafrecht
Wir vertreten jugendliche und heranwachsende Straftäter
ab dem Ermittlungsverfahren u.a.
- in Betäubungsmittel-,
- Sachbeschädigungs- und
- Diebstahlsangelegenheiten.
Wir werden auch als Nebenkläger tätig.
Wir vertreten jugendliche und heranwachsende Straftäter
ab dem Ermittlungsverfahren u.a.
Wir werden auch als Nebenkläger tätig.