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Jugendstrafrecht

Wir vertreten jugendliche und heranwachsende Straftäter
ab dem Ermittlungsverfahren u.a.

  • in Betäubungsmittel-,
  • Sachbeschädigungs- und
  • Diebstahlsangelegenheiten.

Wir werden auch als Nebenkläger tätig.